Kurz vor Fristende wird es hektisch. Ab Dezember gilt für Chemikalien die neue Kennzeichnungspflicht nach der GHS-Verordnung. Dieses Thema begleitet uns schon den ganzen Spätsommer. Mal ganz ernsthaft bei der Grundlagenerklärung – mal ganz locker mit unserem neuen Mitarbeiter Napo. Einige haben ihn schon richtig lieb gewonnen.
Nun hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein Poster mit dem Titel “Umwandlungshilfe – Gesundheitsgefahren” veröffentlicht. Es soll bei der Umwandlung von Einstufungen und Kennzeichnungen konkrete Hilfestellungen geben.
Einstufung und Kennzeichnung nach neuer CLP-Verordnung
Das DIN A 1 Poster stellt alle neuen Elemente zur Kennzeichnung der Gesundheitsgefahren in bisheriger Version und nach der neuen Verordnung gegenüber. Bemerkungen helfen die richtige Gefahrenkategorie bei der Umwandlung zu zuordnen. Weiterhin führt das Poster die bisherigen und die neuen Gefahrenhinweise nebeneinander auf und macht Veränderungen deutlich.
Die neuen Gefahrenhinweise (beginnen alle mit H für “hazard” ) sind sprachlich wesentlich exakter gefasst als in der Vorgängerversion (R-Sätze). Aus dem Gefahrenhinweis R 26 “Sehr giftig beim Einatmen” wird neuerdings der H 330 “Lebensgefahr beim Einatmen”.
Das Poster kann auch rückwärts genutzt werden, wenn neue Kennzeichnungen auf noch nicht überarbeitete Arbeitsanweisungen und Schutzregeln treffen. Es hilft weiterhin bei der Neueinstufung von Stoffen und weist auf die Verschärfungen durch neue, abgesenkte Grenzwerte bei Gemischen hin.
Das Poster “Umwandlung – Gesundheitsgefahren” im Global Harmonisierten System (GHS) ist meiner Meinung nach eine sinnvolle und einfach zu handhabende Hilfe für Alltag. Es kann kostenlos bestellt werden beim Infocenter der BAuA, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund, Telefon 0231 9071-2971, Fax 0231 9071-2679, E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de.
Etwas Hilfreiches von einer Bundesanstalt. Was meinen Sie?