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Gefahrgutrecht bleibt in Bewegung – neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung und anderes mehr

Kurz vor dem Sommerurlaub Ende April 2011 wurden die neuen Durchführungs-Richtlinien für Gefahrgut (RSEB) im Heft 9 des Verkehrsblattes veröffentlicht. Diese Richtlinien enthalten Erklärungen zur ADR und anderen Werken.

Wichtigste Änderung meiner Meinung nach ist, daß Unternehmen die als Entlader tätig sind, ab sofort verpflichtet sind einen Gefahrstoffbeauftragten zu stellen.  Im Klartext: Ab sofort  sind Unternehmen, die bisher nur als Empfänger am Gefahrguttransport beteiligt waren, zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet, sofern Sie mehr als 50 t Gefahrgut im Jahr erhalten.

Weiterhin sehr wichtig sind die neuen Aufbewahrungspflichten. Beförderungspapiere, Informationen und Dokmentationen beginnend beim Absender über den Beförderer bis zum Entlader müssen nun m/m 3 Monate aufbwahrt werden. Ein weiterer Abschied vom papierlosen Büro und hin zu mehr Verwaltungstätigkeit.

Ab morgen (01.09.2011) dürfen wir dann zusätzlich die neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung ausbaden. Hier haben sich hauptsächlich die Struktur und nur begrenzt Bestimmungen geändert. Insbesondere werden ab sofort schärfere Anforderungen an den Jahresbericht gestellt. Positiv ist das kein Beauftragter mehr für den Luftverkehr nötig ist.

Mehr Informationen und Details finden sie hier. Alternativ können Sie die neue GbV auch bei ihrer IHK Niederlassung abfordern.

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