Einer der meist gelesenen Artikel des Vorjahres beschäftigt sich mit der Warenannahme. Fragen, die beim Versand bzw. bei der Lagerei immer wieder auftauchen sind nachfolgende:
Wie steht es um die Organisation und Leistungsfähigkeit meines Wareneingangs?
Können Beschädigungen oder Beeinträchtigungen nachhaltig verhindert werden?
Sind die Mitarbeiter genügend ausgebildet? Beachten Sie die besonderen Bedingungen und Vorschriften von Gefahrstoffen und anderen empfindlichen Waren? Sind alle bekannt und verstanden?
Nochmals zur Erinnerung einen Kurzauszug aus dem Teil1 Warenannahme leicht gemacht:
Folgende Tätigkeit sind vom Lagerpersonal bei einer Warenannahme durchzuführen:
- Prüfung Lieferscheine (ist die Ware überhaupt für diesen Ort bestimmt?)
- Abgleich der auf dem Lieferschein genannten Packstücken mit den tatsächlich gelieferten Packstücken (Mengenerfassung), evtl. Klärung der Differenzen
- Begutachtung der gelieferten Ware auf Transportschäden (erkennbar zum Beispiel durch beschädigte Verpackungen, Auslaufen etc.), evtl. Vermerken der Beschädigungen
- Quittierung der Warenannahme auf dem Frachtbrief
Grundsätzlich sollten Sie alle Unregelmäßigkeiten zum Zustand der Sendung zusätzlich schriftlich vermerken und vom Fahrzeugführer bestätigen lassen.
Denn mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie ansonsten den ordnungsgemäßen Zustand der Sendung.
Leider sind die Aussagen des Fahrers “ich kümmer mich drum… “ in der Regel nicht verwertbar und bis zum Abend meistens schon vergessen.
Als neue Arbeitshilfe bieten wir Ihnen unser Wareneingangsformular zum download an. Es wurde gemeinsam mit unserem Logistikpartner Scheren entwickelt und bildet fast alle auftretenden Problemfelder ab. Wenn Sie vor lauter Begeisterung das Formular benutzen oder weitergeben wollen, dann benennen Sie doch bitte die Quelle, da wir keine neuen Plagiatsaffären herauf beschwören wollen.
Das Formular Wareneingang hilft Ihnen bei Wareneingangsprüfungen die Chargen bzw. Produkte mit fehlerhaften Lieferungen norm-konform zur ISO 9001 zu dokumentieren. Auf dem Formblatt können Sie den Beanstandungsgrund, mögliche Fehlerursache und Ihren Prüfentscheid eintragen.
Verhalten bei Schadensfällen
Sollte es doch einmal, aus irgendeinem Grund vorkommen, dass Sie beschädigte Ware bekommen haben, so ist das kein Grund zur Verzweiflung. Wichtig ist, dass Sie sich bei uns melden ( E-Mail reicht) und den Schaden am besten mit ein paar Digitalfotos und dem neuen Wareneingangsprotokoll einfach an uns schicken.
So ist es für uns leichter die Situation richtig einzuschätzen und wir können uns bei Bedarf direkt mit dem Frachtführer und Ihnen in Verbindung zu setzen.
Nun haben wir das Thema Schaden mehr als genug abgehakt. In der Regel kommen Schadensfälle bei uns nur extrem selten (rund 5-8 p.a.) vor. Meistens sind auch nur ein oder zwei Gebinde leicht beschädigt, so dass der Schadensaufwand bei uns marginal ist.
Gute Schulung und gute Partner sind einfach nicht zu ersetzen. Demnächst mehr zum Thema Versand und Qualität aus dem Hause DEKA.